10. Februar 2010
Liebes Amtsgericht hinter dem Hauptbahnhof von Hannover,
lieber Richter Dr. Michael Siegfried,
dieser 38-Jährige muss am 24. Februar unbedingt frei gesprochen werden. Ein Freispruch wäre gleichzusetzen mit Bekennermut vieler stärken. Da die Verhandlung um 10.15 Uhr im Saal 3112 beginnt, könnte der Fall vorher mit allen Folgen bei einem Bier in der Kneipe „Die letzte Instanz“ noch einmal durchgespielt werden.
1. Szene: Der 38-Jährige fährt mit Bus und Bahn. Das ist auch im Oktober 2008, im Januar 2009 und im September 2009 gut so.
2. Szene: Schlecht findet dagegen die Staatsanwaltschaft: Dreimal wird dieser Mann als Schwarzfahrer ertappt. Hat er nie bestritten. Auch das ist gut so.
3. Szene: Bei den Verhören hat der 38-Jährige die Auffassung vertreten, er habe sich nicht strafbar gemacht, weil er bei U-Bahn-Fahrten stets ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich fahre schwarz“ trug. Das ist Recht so.
4. Szene: Der Mann bekennt sich also zu dem, was er tut. Ohne Wenn und Aber. Das ist prächtig so. Dafür darf er nicht bestraft werden. Der 38-Jährige könnte als Vorbild dienen. Andere müssten seinem Beispiel folgen.
5. Szene: Tragen würden dann jede „Bild“-Redakteurin und jeder „Bild“-Redakteur ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich lüge wie gedruckt“, jeder FDP-Bundestagsabgeordnete ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich werde von Möwenpick bezahlt“, der Verteidigungsminister ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Müsste ich noch einmal Soldat sein, wäre der Krieg in Afghanistan zu Ende“, jeder Steuersünder ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich habe bei der Schweizer Bank Y ein Schwarzkonto mit der Nummer 123“…Der Beispiele könnten noch viele folgen.
6. Szene: Liebes Amtsgericht hinter dem Hauptbahnhof von Hannover, lieber Richter Dr. Michael Siegfried, was geschieht eigentlich am 24. Februar, wenn der Angeklagte den Saal betritt mit einem T-Shirt, auf dem gut sichtbar steht „Auch heute habe ich keine Fahrkarte gelöst“? Fließt dieses Bekenntnis gleich ins Urteil ein - oder muss dafür ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet werden?
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