Sonntag, 25. Januar 2009

Franck Ribéry

25. Januar 2009
Ex-Berater wäscht schmutzige Illustriertenwäsche

„…ist streckenweise fast nicht zu glauben“, verkauft die Luxemburger Illustrierte „Revue“ in ihrer nächsten Ausgabe die Titelstory „Luxemburger klagt Bayern-Star Ribéry an“. Inzwischen hinlänglich bekannter Ankläger ist der Ex-Berater des 25-jährigen Franzosen. Bruno Heiderscheid wäscht ab Mittwoch an vielen Kiosken munter schmutzige Wäsche.

Über vier Millionen Euro sind dem 40-Jährigen beim Transfer von Ribéry zu Bayern München durch die Lappen gegangen. Damit beschäftigt sich die Justiz. Bruno Heiderscheid dagegen beschäftigt sich in der „Revue“ eher mit Privatem. Auch damit kann man die eigene Kasse klingeln lassen, denn solche Magazin-Storys spülen Geld aufs Konto. Man muss nur mächtig genug vom Leder ziehen, aus dem genialen Fußballer einen Frauenhelden machen und seine religiösen Überzeugungen mit seinem angeblichen Verhalten außerhalb des Fußballplatzes vergleichen, bis einem „das feuchte Kotzen“ kommt.

Dazu heißt es in der Ankündigung des Wochenmagazins: „Und doch entspricht der Fall Bruno Heiderscheid contra Franck Ribéry der Wahrheit. Der Luxemburger hat die Justiz mit dem Fall befasst. Er ist zu allem entschlossen und nimmt in Luxemburgs Wochenmagazin kein Blatt vor den Mund.“

Wenn Journalisten derart zu Gericht sitzen, klingt das immer ein wenig merkwürdig, denn was die Wahrheit ist, wurde juristisch noch gar nicht geklärt. Franck Ribéry sollte sich also nicht beeindrucken lassen, weiter tolle Pässe schlagen und so seine Fußballarbeit für Bayern München machen. Was aus seinem Ex-Berater geworden ist, kann der 25-Jährige immer noch Revue passieren lassen. Wenn er 40 ist - beispielsweise…

Dienstag, 20. Januar 2009

Ursula von der Leyen

20. Januar 2009
Als die Bundesfamilienministerin einmal...

„Eine junge Frau durchlitt alle Ängste des Verfolgtseins, der Bedrohung durch rohe Gewalt, des Angriffs auf den Körper, eine sexuelle Beleidigung, die Furcht bis an die Schwelle der Panik - und dann die Befreiung…“, so hat am 16. August 1980 ein Lokalredakteur aus Burgdorf bei Hannover nachgelegt, weil die derart Gepeinigte mit dem Artikel vom Vortag nicht ganz zufrieden war und telefonisch weiteres Öl in das journalistische Feuer goss.

Der Name der Informantin lautete: „Röschen“ Ursula-Gertrud Albrecht. Die inzwischen Ursula von der Leyen heißt, als Bundesfamilienministerin so häufig den Sprung in die Schlagzeilen schafft wie sonst kaum jemand aus dem Kabinett und zurzeit nach einem möglichen Regierungswechsel als Bundesgesundheitsministerin gehandelt wird. Wie man in die Schlagzeilen kommt, hat sie in jenen Tagen auch schon als 22-jährige Studentin gewusst. Die Telefondrähte ließ sie so lange glühen, bis alles in der Lokalzeitung stand. Der Lokalredakteur war dafür ein dankbarer Abnehmer, er hatte sein Handwerk bei einer Illustrierten gelernt.

Loblieder auf das Opfer wechselten sich in diesem Artikel ab mit Horrorszenen, in denen ein 14-Jähriger die Hauptrolle spielte. Das las sich so: „Was die 22jährige Tochter des Ministerpräsidenten allerdings dann tat, ist beispielhaft und läßt überragenden psychologischen und pädagogischen Instinkt erkennen. Sie setzte sich für den Jungen auf eine energische und wirkungsvolle Weise ein, die sie als würdige Tochter eines Elternpaares erscheinen läßt, das selbst ein Beispiel christlicher Nächstenliebe gibt, denn die Mutter ist Schutzherrin der Lebenshilfe, ihr Vater Schutzherr der Vietnamflüchtlinge.“

So hat sie es damals lesen wollen, so schrieb es der Redakteur, der anschließend schilderte, wie sich „Röschen“ Ursula-Gertrud Albrecht seinerzeit in Burgdorf-Beinhorn auf ihr Rad geschwungen und auf den Weg in ein Nachbardorf gemacht hatte. Und schon wurde sie von einem 14-Jährigen verfolgt, der schließlich „brutal zugriff“. Also kehrte sie um, der Junge aber blieb hinter ihr: „Ich hörte sein Keuchen in meinem Rücken.“ So lautete auch die Schlagzeile.

Dann erzählte die 22-Jährige: „Ich starrte ihn an. Wortlos. Und ich sah in seinen Augen die Hemmungslosigkeit. Ich sah aber auch den Jungen, etwas schmutzig, und ich dachte an meine Brüder, die manchmal auch so schmuddelig aussehen, wenn sie vom Spielen kommen. Und dann wieder die Anwendung brutaler Gewalt…fast geriet ich in Panik.“

Doch so weit kam es nicht, vor ihrem Elternhaus stieg sie in ein Polizeiauto und aus dem 14-Jährigen wurde der Verfolgte, der kurz darauf ebenfalls im Fahrzeug saß und wimmerte: „Bitte, sagt es nicht meiner Mutter!“ Taten sie aber doch und „Röschen“ Ursula-Gertrud Albrecht bekam einen Anruf von der Mutter des Jungen. Die Mutter bat um Rücknahme der Strafanzeige.

Statt dessen wurde sie öffentlich und für einige identifizierbar an den Pranger gestellt. Das bewerkstelligten der Lokalredakteur und „Röschen“ Ursula-Gertrud Albrecht als minutenlang am Telefon Plaudernde so: „Was sie dann auf dem kleinen Hof nahe (es folgt der Name des Dorfes) erfuhr, erklärt vieles, entschuldigt aber nichts. Erst, als Fräulein Albrecht verlangte, allein mit dem Jungen zu sprechen, erfuhr sie, dass er zwar seinen Stiefvater mochte und respektierte, aber Angst vor der Mutter hatte. So wurde er, dessen leiblicher Vater nach zehnjähriger Nervenkrankheit gestorben war, aggressiv, hatte Schwierigkeiten in der Schule.“

Die nach diesem Artikel die Mutter bekam, denn mehr Informationen braucht in einem Dorf niemand, um mit Fingern auf einen kleinen Hof zu zeigen. Das Ende von der Zeitungsgeschichte: „Der Junge, seine Mutter und sein Stiefvater waren einverstanden, dass er sein Zuhause verläßt. Ab heute wohnt er auf Vermittlung jener Frau, die er angegriffen hatte, in einem Jugenddorf, wo er an einem Berufsförderungslehrgang teilnehmen kann.“

Als das in der Burgdorfer Lokalzeitung stand, wusste der Vater von „Röschen“ Ursula-Gertrud Albrecht angeblich noch von nichts: „Ich schreibe ihm heute alles in einem Brief.“ Ob das noch nötig war? Ein Polizeibeamter sagte damals: „Die Geschichte habt ihr aber ganz schön aufgeblasen.“ „Röschen“ Ursula-Gertrud Albrecht hatte dem Lokalredakteur aber auch den Notizblock so was von voll diktiert…

Freitag, 16. Januar 2009

Klaus Zumwinkel

16. Januar 2009
Und nun: Über 600 Jahre Gefängnis für Klaus Zumwinkel?

Wilhelmshaven: Ein 26-Jähriger muss sechs Wochen ins Gefängnis, weil er das Jobcenter um 160 Euro betrogen hat. Nach dem Amtsgericht warf ihm auch das Oldenburger Landgericht „Betrug durch Unterlassen“ vor. Verschwiegen hatte der Langzeitarbeitslose eine Nebenbeschäftigung in einem Restaurant. Monatliches Einkommen: 200 Euro. Nach diesem Urteil ist auch noch möglich: Der 26-Jährige muss nicht nur diese Strafe, sondern zwei weitere Bewährungsstrafen absitzen.

Bochum: Au, weia! Die Strafe, die den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel erwartet, kann man nun gar nicht mehr ausrechnen. Aber man kann es versuchen: Oldenburg auf Bochum umgerechnet, bedeutet: Ein Tag Gefängnis für vier unterschlagene Euro. Vorgeworfen wird Klaus Zumwinkel die Unterschlagung von knapp einer Million Euro an Steuern zwischen 2002 und 2006. 2001 hat das Bochumer Landgericht schon herausgerechnet. Das ist verjährt.

Ist man genauso großzügig wie diese Richter, dann lautet die Gefängnisstrafe für Klaus Zumwinkel: 250 000 Tage, das sind über 600 Jahre. Ob man so etwas noch zur Bewährung aussetzen kann, sei dahingestellt. Schließlich ist der ehemalige Postchef nicht mehr der Jüngste.

Doch so argumentieren darf man in Deutschland nicht: Die Verhandlung vor dem Bochumer Landgericht ist auf zwei Tage angesetzt, zu einem „Also, so geht das nicht!“ der Staatsanwaltschaft wird es also gerade noch reichen. Zu mehr nicht. Klaus Zumwinkel zahlt die unterschlagene Summe und verlässt als freier Mann den Gerichtssaal. Darauf dürfen durchaus Wetten angenommen werden.

Wilhelmshaven: Dem 26-Jährigen kann man nur raten: Sobald er das Gefängnis wieder verlassen hat, alles dem Jobcenter melden. Das läuft dort so: Anträge landen erst einmal in der falschen Abteilung, Meldungen über Nebeneinkünfte stapeln sich auf Schreibtischen überforderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hat die Bearbeitung stattgefunden, einigt man sich auf eine Ratenzahlung für die zu viel gezahlten Leistungen des Jobcenters. Das ist immer noch besser als Gefängnis.

Wäre der 26-Jährige übrigens als Beschäftigter des Restaurants eines Tages so erfolgreich gewesen, dass er sich hätte selbstständig machen können, wäre ein ähnlicher Lebenslauf möglich wie der dieses Wilhelmshaveners. Seine Erfahrungen:

„´Fordern und fördern” lautet das Motto der Jobcenter? Unaufgefordert jedoch wird man schnell in einen Papierkrieg befördert, der unter Umständen länger dauern kann als der 30-jährige Krieg. Da hilft nur eins: Anträge zurückziehen, die Waffen strecken. Sonst wird nie etwas aus einer Idee, wie aus meiner, die ich bei einem Chat mit einem Fan von Dynamo Dresden hatte: Bundesweite Seiten einrichten für die Fans aller Fußballvereine, dort Aktionen vorstellen, gemeinsame Begeisterung entfachen.

“Gute Idee”, fand der Niedersächsische Fußballverband. Also stellte ich schon einmal ein paar Seiten ins Netz, denn Werbung konnte nie schaden. Informiert wurde von mir auch das Jobcenter, ich schaltete sogar eine Anzeige in der ´Wilhelmshavener Zeitung´. Zwischenzeitlich hatte mich das Jobcenter dazu aufgefordert: Wenn Sie mit diesen Fan-Seiten den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen, dann unterrichten Sie bitte das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt und die Künstlersozialkasse, die für die Sozialversicherung zuständig wäre, wenn aus einem Hobby eine ´gewerbsmäßige Tätigkeit´ wird.

Wurde erledigt - und von der Künstlersozialkasse bekam ich auch umgehend einen Formularsatz, vom Jobcenter einen Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld für sechs Monate. Füllte ich aus. Zwei Monate später meldete sich erneut die Künstlersozialkasse, forderte Nachweise über meine bisherigen Einnahmen, die ich noch gar nicht haben konnte, weil es noch gar keine Entscheidung des Jobcenters gab.

Dort tüftelte man derweil weitere Fragen an mich aus, die mir zwei Wochen später zugestellt wurden. Manches grenzte schon an Spionage, denn gefordert wurde von mir beispielsweise der Nachweis, dass ich bei einer Förderung meinen Computer nur beruflich, keinesfalls privat nutzen würde. Vorlegen sollte ich außerdem eine ´bisherige´ Gewinn- und Verlustrechnung für meine Fan-Seiten, die aus der Planungsphase noch gar nicht herausgekommen waren.

Andererseits ließ das Jobcenter Zweifel an meinem Projekt durchschimmern und erkundigte sich zum wiederholten Male, wie ich mit den Fanseiten überhaupt Einnahmen erzielen wollte. Das hatte ich zwar schon erläutert, aber doppelt und dreifach fragen ist wohl besser, wenn man nie zuhört. Und ich würde die Behörden, die ich auf Geheiß des Jobcenters über meine Idee informiert habe, wohl nie wieder los werden.

´Jetzt geht es los´, singen die Fans, wenn es für die eigene Mannschaft gut läuft, aber noch besser werden könnte. Das Jobcenter jedenfalls hätte ich besser nicht über meine Idee informiert. Denn: Wenn etwas aus den Fan-Seiten werden soll, muss ich es allein probieren.

´Fordern und fördern´ ist eben wohl doch nur eine Floskel in Sonntagsreden. Gefördert worden wäre ich übrigens mit höchstens der Hälfte des Regelsatzes, also mit monatlich 172,50 Euro. Die erste Rate habe ich inzwischen bereits ausgegeben, ohne das Geld jemals erstattet zu bekommen - mehr kann ich mir nicht leisten…

Das machte ich dem Job-Center bei einem persönlichen Gespräch noch einmal klar. Die Reaktion: Achselzucken…“

Noch einmal Wilhelmshaven: Dort hat sich im Juni 2007 der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters wutentbrannt verabschiedet, er ließ Türen knallen und stieg in sein Auto. In der Hunte bei Oldenburg fand er den nassen Tod. Nach diesem Selbstmord ließ die Staatsanwaltschaft ein paar Informationen über Unterschlagungen durchsickern und verhängte dann eine Nachrichtensperre. Die ist offenbar immer noch nicht aufgehoben worden. Fragen werden nicht beantwortet. Auch die neue Geschäftsführung des Jobcenters kann in diesem Fall eines bestens: nicht antworten.