Donnerstag, 29. Mai 2008

Stunde der Gartenvögel

29. Mai 2008
Spatzen mögen Berlin

Der Spatz in der Hand kommt immer noch häufiger vor als die Taube auf dem Dach: 45 000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben sich über Pfingsten an der Aktion „Die Stunde der Gartenvögel“ beteiligt, zu der der Naturschutzbund (NABU) und der bayerische Landesbund für Vogelschutz (LBV) seit 2005 einmal im Jahr aufrufen. Den Beobachterinnen und Beobachtern flog am häufigsten ein Spatz über den Gartenweg. 135 000 Haussperlinge genossen die Pfingstsonne und pickten fröhlich vor sich hin, ohne zu ahnen, dass sie statistisch erfasst worden sind.

Doch auch ein Spatz hat es nicht leicht: Bei der Sanierung von Gebäuden werden Nistplätze vernichtet. Dazu NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow: „Das ließe sich mit Fassadenbegrünungen leicht vermeiden.“ Außerdem biete seine Organisation Nistkästen an.

Spatzen mögen Berlin

Musikalisch gesehen hat mit Edit Piaf der Spatz zwar seinen Wohnsitz in Paris, aber wenn es um die Gefiederten geht, fliegen sie am liebsten durch Berlin. Ob man daraus schließen muss, dass in der deutschen Hauptstadt weniger Gebäude saniert werden als in anderen Großstädten, ist eine zwar interessante Frage, war aber kein Thema in der „Stunde der Gartenvögel“.

In den Ballungsgebieten Nordrhein-Westfalens, in Hamburg und München hatte die Amsel den Schnabel vorn, der Spatz landete auf Platz 2. Das war weniger überraschend als die häufige Sichtung von Mehlschwalben. NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Ihre Zahl geht in vielen Teilen Europas schon seit längerem zurück. Bei uns befinden sich diese schnellen Flieger möglicherweise im Aufwind.“

Idee aus England

Mit der jährlichen „Stunde der Gartenvögel“ haben NABU und LBV übrigens eine Idee aus England aufgegriffen. Dort wird seit 1979 ein „Big Garden Birdwatch“ veranstaltet. Nachholbedarf besteht in Deutschland immer noch - so der NABU-Vogelschutzexperte: „Je häufiger wir zur Vogelzählung aufrufen, desto besser lässt sich auch feststellen, wo es Veränderungen gibt. Unser Wissen über Bestandsveränderungen ist gerade bei den häufigeren Arten noch viel zu gering.“

Die Ergebnisse der „Stunde der Gartenvögel“ sind im Netz unter http://www.nabu.de und unter http://www.stundedergartenvoegel.de veröffentlicht worden. Dort gibt es auch interaktive Verbreitungskarten und Suchfunktionen für alle, die mehr über die Vogelarten in ihren Bundesländern oder Städten wissen wollen.

Des weiteren werden Bauanleitungen für Nisthilfen zum Download angeboten, außerdem lohnt sich ein Besuch des Shops.

Siehe auch

Mittwoch, 28. Mai 2008

Ehemals verdeckter Ermittler

28. Mai 2008
Wo wohnt dieser potenzielle Kläger eigentlich?

„Wußten Sie, daß der Herausgeber und nach dem Mediengesetz verantwortliche Journalist W. E. Glöckel über 10 Jahre in Sondereinheiten der Exekutive, auch als verdeckter Ermittler international tätig war?

Er es mit Mördern, Terroristen, Betrügern, Menschenhändlern, Drogenhändlern, Sexualstraftätern usw zu tun hatte?“

Von dieser Werbung für einen qualitativ hochwertigen Nachrichtendienst im Internet sind wir doch wohl alle schwer beeindruckt. Allerdings bekommt man nur auf Umwegen heraus, wo dieser einstmals verdeckte Ermittler seinen Wohnsitz hat - nicht einmal, wenn er in Wien einen Anwalt einschaltet, kann man sich die Suche ersparen, der verrät auch nur, dass der Sitz dieses Verlegers „im Ausland liegt“. Von Österreich aus gesehen könnte damit durchaus Deutschland gemeint sein.

W. E. Glöckel hält aber mehr vom österreichischen als vom deutschen Recht - wenn er Schadenersatzforderungen stellt. Die bewegen sich in diesem Fall im vierstelligen Bereich. Ansonsten will er laut Anwalt eine „erforderlich werdende Eskalation“ vermeiden.

Satire auf Verhalten der Staatsanwaltschaft Koblenz

Geben soll für mich wieder einmal seliger sein denn nehmen. Dabei geht es um eine Satire, in der ich mich mit dem Verhalten der Koblenzer Staatsanwaltschaft beschäftigt habe, der seit über einem Jahr ein internes Schreiben vorliegt, das angeblich von der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas stammt. Angeordnet worden ist demnach die Vernichtung von Beweismaterial.

Da der Medienrummel riesig wäre, wenn derlei in der Scientology Church geschehen würde, habe ich mir diese Einleitung einfallen lassen: „Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hat ihren Sitz in Berlin, einmal monatlich erscheint der ´Materialdienst´ mit Artikeln über den Markt der Religionen, vorab ist in diesen Tagen ein Newsletter verschickt worden, aufmerksam gemacht wird auch auf diesen Beitrag in der Mai-Ausgabe: ´Neue Geheimdokumente von Scientology im Internet´.

Wenn nun die Scientology Church ihre Anwälte mobil machen sollte, um diese Dokumente wieder aus dem Netz zu bekommen, würde sich sicherlich sofort die Hamburger Senatsbeauftragte Ursula Caberta per Pressekonferenz zu Wort melden und ein solches Vorgehen als weiteren Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit dieser Psychogruppe werten, im ´Materialdienst´ erschiene ein weiterer Beitrag mit kritischen Stimmen, der Verfassungsschutz würde alle Ferngläser schärfen, die in fast allen Bundesländern auf die Anhänger des Science-fiction-Autors L. Ron Hubbard gerichtet sind.“

Probe aufs Exempel

Anschließend machte ich die Probe aufs Exempel und setzte bei der Schilderung merkwürdigen Verhaltens der Zeugen Jehovas das Wort „Scientologen“ ein - und deshalb wurde aus einem Prozess, den die Zeugen Jehovas gegen W. E. Glöckel gewonnen haben, ein erfolgreicher Prozess der Scientologen.

So ging es in meiner Satire weiter bis zu dieser Klarstellung: „Damit ist die Probe aufs Exempel beendet. Die Rede ist hier nicht von der Scientology Church, sondern von den Zeugen Jehovas.“

Dennoch will mir der ehemals verdeckte Ermittler per Anwalt aus dieser Satire einen finanziellen Strick drehen. Baumeln soll ich so: Ein Link führe zu den Prozessberichten von W. E. Glöckel, außerdem hätte ich die Behauptung aufgestellt, dieser Verleger sei „ehemaliger Scientologe“. Weiter schreibt der Wiener Anwalt, dass diese Behauptung nicht nur unwahr sei, sondern auch ehrverletzend und geschäftsschädigend.

Abgeleitet werden daraus folgende Forderungen von W. E. Glöckel: Meine Satire soll aus dem Internet verschwinden und von einem Widerruf ersetzt werden, Schadenersatz in vierstelliger Höhe und ein Anwaltshonorar in dreistelliger Höhe. Die Zahlung soll auf ein Fremdgeldkonto des Anwaltes erfolgen.

Bin daran gewöhnt

An solche Vorstöße habe ich mich längst gewöhnt: In nicht einmal zwei Jahren bin ich vom Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven verklagt worden (der zog seine Klage nach dem ersten Termin wieder zurück und trug die Kosten), drohte mir ein Callcenter-Geschäftsführer (ich forderte seine Anwältin vergeblich zu einer Klage auf), kündigte ein Landgerichtspräsident juristische Schritte an (zu meiner Antwort fiel ihm nichts mehr ein), stand bei mir ein Buchverlag auf der Matte (der sich zurückzog, als ich offensiv blieb), hat ein FDP-Mitglied für die Veröffentlichung eines Leserbriefes von mir Schadenersatz verlangt, gibt es am 18. Juli 2008 vor dem Landgericht in Hamburg wahrscheinlich einen Prozess, den die Zeugen Jehovas gegen mich angestrengt haben (meine Anwältin hat Abweisung der Klage beantragt) und lässt mir nun jener W. E. Glöckel ein Anwaltsschreiben ohne Angabe seiner Wohn- und seiner Verlagsadresse zukommen.

Eins scheint aber sicher zu sein: Der Prozess würde in Wien stattfinden. Dort bin ich schon lange nicht mehr gewesen…Jener Anwalt schreibt zwar: „Dass die damit verbundenen Kosten Ihnen zur Last liegen, liegt auf der Hand.“ Doch ich behaupte glatt das Gegenteil.

Montag, 26. Mai 2008

Meine Freunde, die Scientologen



Erfolge endlich gewürdigt

„Bilden sie lediglich eine Religionsgemeinschaft? Oder doch eine finstere, gemeingefährliche Psychosekte, die man verbieten muss? Die Hamburger Scientology-Expertin Ursula Caberta hat jetzt ihr neues Buch über die Sekte vorgelegt“, hat der „Stern“ am 7. August 2007 ein weiteres, dieses Mal 200-seitiges Werk über den von L. Ron Hubbard gegründeten Psychoverein vorgestellt.

Für den Wilhelmshavener Redakteur und Schriftsteller Heinz-Peter Tjaden dagegen bilden die Scientologen weder eine gemeingefährliche Psychosekte noch eine Religionsgemeinschaft, der 59-Jährige zählt sie einfach nur zu seinen Freunden.

So heißt denn sein jetzt im Internet-Verlag Lulu veröffentlichtes Buch auch „Meine Freunde, die Scientologen“. Schon als Artikelserie haben Tjadens Erkenntnisse für Wirbel gesorgt. Lobend hob der Redakteur und Schriftsteller hervor, dass die Lehre des amerikanischen Science-fiction-Autors L. Ron Hubbard sinnliche und intellektuelle Flügel verleihe, er würdigte die Bescheidenheit des Psychovereins, der sich mit vielen Erfolgen gar nicht brüste, sondern sie Vereinen zuschreibe, die nicht öffentlich damit werben, dass sie dazu gehören, auch den Wirbel um Asbest auf einem dianetischen Luxusliner erklärte der Wilhelmshavener zu Humbug, denn bekanntermaßen habe sich der Gründungsvater mit seiner Methode von Blindheit und Siechtum befreit, wer diese also derart erfolgreiche Lehre intus habe, müsse sich doch niemals aus dem Asbeststaub machen.

Als die Artikelserie die siebte Folge erreicht hatte, meldete sich auch Tjadens Freundin, die deutsche Scientology-Sprecherin Sabine Weber, begeistert zu Wort, sie schrieb: „Sehr geehrter Herr Tjaden, seit Monaten beobachte ich, dass Sie ebenso unablässig wie unqualifiziert irgendwelche Beiträge über meine Religionsgemeinschaft ins Netz stellen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass in diesem Sektor nahezu jedermann zum selbsternannten ´Experten´ mutiert, gleichgültig wie oberflächlich er sich mit dem Thema Scientology befasst hat. Sie haben diversen Unrat aus dem Internet zusammengetragen. Sie haben etwas Sekundär-Literatur studiert.“

Etwas mehr hatte Heinz-Peter Tjaden schon getan, bevor er dieses Buch veröffentlichte, wohl deswegen bekam er abschließend von Sabine Wagner eine Einladung: „Wenn jemand etwas über Scientology wissen möchte, sollte er eine unserer Kirchen besuchen oder ein Buch lesen - und zwar eines von L. Ron Hubbard. Informationen aus erster Hand sind sehr empfehlenswert und ein Training der eigenen Beobachtungsgabe ebenfalls.“

Da Tjadens Lieblingsdetektiv Columbo ist, hält der 59-Jährige viel von Beobachtungsgabe und besucht seither seine Freunde, die Scientologen, beinahe täglich. Auch jedes Werk von L. Ron Hubbard verschlingt er geradezu. Das aber sollte niemand mit Tjadens Buch tun. Finger weg von „Meine Freunde, die Scientologen“, das hier angeboten wird. Niemals anklicken!

Außerdem ist dieses Buch viel zu teuer. Es kostet unverschämte 6,89 Euro…

Samstag, 24. Mai 2008

Deutsche Telekom

24. Mai 2008
Hier werden Ihnen überwacht

„Die Telekom berichtete in ihrer Mitteilung, sie habe bereits 2007 weitreichende personelle und organisatorische Veränderungen in der Konzernabteilung Sicherheit vorgenommen. ´Die Abteilung wurde komplett umgebaut und mit neuen Kontrollmechanismen personeller und organisatorischer Art aufgestellt.´“

Wenn die Telekom Schlagzeilen macht, dann aber richtig: Manager und Aufsichtsräte dieses Unternehmens sind zumindest 2005 und 2006 bei der Überwachung auch nicht besser dran gewesen als Lidl-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Es war immer ein Dritter in der Leitung, wenn ein Journalist angerufen worden ist. Diese unglaubliche Meldung rauscht durch den internationalen und nationalen Blätterwald und wehte - siehe oben - heute auch über den Newsticker der Schweizer Boulevard-Zeitung „Blick“.

Für das „Bieler Tagblatt“ handelt es sich um einen Überwachungsskandal, ntv berichtet: „Die Deutsche Telekom soll heimlich Telefon-Verbindungsdaten von Journalisten und eigenen Managern ausspioniert haben, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren.“ Herumgesprochen hat sich das auch schon bis London: „Es ist nicht zu fassen, aber inzwischen hat die Deutsche Telekom Vorwürfe bestätigt nach denen Manager und Journalisten bespitzelt wurden.“

Doch jetzt wird alles wieder sauber gemacht, meldet die „Welt“, dabei helfen soll auch die Bundeskanzlerin: „Die Deutsche Telekom bestätigt Vorwürfe der Bespitzelung von Managern, Aufsichtsräten und Journalisten. Über Jahre wurden Telefon-Verbindungen kontrolliert. Vorstandschef René Obermann hat Anzeige erstattet – und Kanzlerin Angela Merkel eingeschaltet. Im Konzern soll ein Ex-BKA-Mann aufräumen.“

Die Abteilung Sicherheit ist also doch noch nicht „komplett umgebaut“ worden, wie die Telekom in ihrer Stellungnahme behauptet? Sonst wäre doch wohl kaum ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) vonnöten.

Den (Gulli-) Deckel kann offenbar auch Obermann nicht mehr drauf halten, es stinkt: „Zur Erreichung dieses Zieles kannte das Unternehmen keine Grenzen, kein Mittel war ihnen dafür zu schade. Systematisch wurden auch die hohen Tiere des Bonner Unternehmens überwacht und genauer kontrolliert. Am 14. März 2008 hat die Telekom dann Selbstanzeige erstattet, da mit der Enthüllung der Erkenntnisse gedroht wurde. Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel dazu: "Es gibt den Verdacht, dass Personen ausgespäht worden sein sollen." Das Unternehmen gab im Zuge der Offenbarung zu, dass es zu missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten (telefonischer Art) gekommen sei.

Also dann: Nicht sagen, hier werden Sie geholfen, sondern: Bei uns werden Ihnen überwacht…

Dienstag, 20. Mai 2008

Teurer Leserbrief

20. Mai 2008
Jetzt kostet er schon 8 157,52 Euro

Jetzt soll er schon 8 157,52 Euro kosten: Hat die Wilhelmshavener Internet-Zeitung www.2sechs3acht4.de am 2. April 2008 den teuersten Leserbrief Deutschlands veröffentlicht? Verfasst wurde dieser Beitrag von Markus S. Heese, Unternehmensberater und FDP-Mitglied aus Holzwickede. Thema war der in Wilhelmshaven geplante JadeWeserPort.

Die erste Anwaltspost bekam 2sechs3acht4-Herausgeber Heinz-Peter Tjaden am 23. April 2008. Die Anwältin Patricia Morgenthal forderte im Namen des Unternehmensberaters 1 000 Euro Schadenersatz für die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten“, dazu ein Honorar von 320 Euro, zahlbar bis zum 9. Mai 2008. Sonst werde sie die Summe „beitreiben“.

Die Forderung begründete die Anwältin so: Markus S. Heese sei regelmäßiger Empfänger des Newsletters der Wilhelmshavener FDP. Als solcher habe er seinen Beitrag geschrieben, gedacht gewesen sei er nur für die Empfänger des Newsletters, keinesfalls aber für eine breitere Öffentlichkeit.

„Tolle Idee“, dachte sich Tjaden, einen Leserbrief an eine Internet-Zeitung schicken, darauf warten, dass dieser Brief veröffentlicht wird und dann auf der Bezahlmal-Matte stehen. Einen Warnhinweis trug der per Mail verschickte Beitrag jedenfalls nicht. Also machte der 2sechs3acht4-Herausgeber die Idee von Markus S. Heese im Netz und auf in Wilhelmshaven verteilten Flugblättern publik.

Das führte per 15. Mai 2008 zu zwei weiteren Schreiben der Anwältin. Wieder sah sie die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verletzt, dieses Mal auch noch ihre eigenen. Die waren dem Unternehmensberater und ihr jeweils 3 000 Euro wert, außerdem ein Honorar in Höhe von 837,52 Euro, zahlbar innerhalb einer Woche.

Tjaden wurde aber nicht zur Zahlung aufgefordert, sondern auch zur Abgabe von Unterlassungserklärungen, zur „Beseitigung“ der Folgen seiner Veröffentlichungen und zur Bekanntgabe aller, die von der Idee des Unternehmensberaters Kenntnis bekommen hatten.

Zur Antwort bekam die Anwältin vom 2sechs3acht4-Herausgeber: „Woher hat Markus S. Heese eigentlich meine Mail-Adresse? Verschickt die Wilhelmshavener FDP ihren Newsletter mit offenen Empfängeradressen? Muss deshalb jeder Empfänger damit rechnen, dass ihm passieren kann, was mir passieren soll?“

Wie teuer diese Fragen sind, weiß Heinz-Peter Tjaden noch nicht…

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Mittwoch, 14. Mai 2008

In München vor Gericht

14. Mai 2008
Pressesprecherin schweigt sich aus

Sibylle Fey ist Pressesprecherin am Oberlandesgericht in München. Ansonsten sagt sie aber lieber nichts, mag es auch um neue „Anforderungen an den Vortrag im Berufungsverfahren“ gehen, die Anwälten das juristische Leben schwerer und den Richtern das juristische Leben leichter machen. Denn fortan sollen Anwälte im Vorfeld Arbeiten erledigen, die von der Wiederholung von Beweisanträgen über Inhaltsverzeichnisse zu den beigefügten Anlagen bis hin zum direkten Austausch von Schriftstücken zwischen den an einem Berufungsverfahren beteiligten Parteien reichen.

Da einige Experten diese neuen Anforderungen für Verstöße gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes halten, drängen sich Fragen auf. Deswegen bekommt das Münchner Oberlandesgericht von mir am 6. Mai 2008 eine Mail mit Hinweisen auf mögliche Verletzungen geltenden Rechts.

Wo ist Ihr Presseausweis?

Darauf reagiert die Richterin und Pressesprecherin Sibylle Fey ohne schuldhaften Verzug und verzieht sich erst einmal in eine Schmollecke. „In Zukunft bitte ich“, schreibt sie, „um Beigabe eines Presseausweises, wenn Sie sich auf Ihre Stellung als Redakteur berufen (von welchem Presseorgan?)“ Dann macht sie aus den allgemeinen Verfahrenshinweisen, die also für jeden Berufungsprozess gelten, spezielle Hinweise, die nur für einen bestimmten Prozess gelten: „Ohne Angabe eines Aktenzeichens kann ich unmöglich erahnen, um welche Verfahrenshinweise es gehen soll.“

Auch meine Frage, warum die allgemeinen Verfahrenshinweise nicht im Internet veröffentlicht worden sind, damit sich jede Anwältin und jeder Anwalt darauf einstellen kann, dass die juristischen Uhren am Münchner Oberlandesgericht anders gehen, kann sie so bequem vom Pressetisch wischen: „Es ist jedenfalls nicht üblich, Verfahrenshinweise in einem laufenden Verfahren zu veröffentlichen.“ Immerhin verabschiedet sich Sibylle Fey von mir mit freundlichen Grüßen.

Hinweise als Mail-Anhang

Das finde ich so nett, dass ich ihr per Mail-Anhang die allgemeinen Verfahrenshinweise zukommen lasse. Noch einmal bitte ich sie um Beantwortung meiner Fragen, denn vermeintliche Verstöße gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes darf wohl niemand auf die leichte Schulter nehmen.

Darf Sibylle Fey aber doch, denn zumindest in München scheint die Justiz inzwischen so frei zu sein, wie sie mir das in einer zweiten Mail vom 14. Mai 2008 mitteilt: „Sehr geehrter Herr Tjaden, auch wenn es sich um Allgemeine Verfahrenshinweise handelt, bin ich schon im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit nicht zu einer Stellungnahme befugt.“

Upps, erst will sie meinen Presseausweis sehen - und dann stellt sie fest, dass sie meine Fragen gar nicht beantworten darf?

Da mache ich doch glatt als unabhängiger Redakteur einen Vorschlag für Berufungsverhandlungen: Beide Parteien werden ab sofort nur noch von einem Anwalt vertreten, der tauscht mit sich die Schriftstücke aus und teilt dem Gericht nach Prüfung aller Dokumente seine Entscheidung mit, die vom Münchner Oberlandesgericht in der Mittagspause bei einem Glas Sekt abgesegnet wird. Prost!

Die allgemeinen Verfahrenshinweise

Montag, 12. Mai 2008

Aufstiegsrennen

12. Mai 2008
Spielt Fürth wieder 0 : 0 steigt Mainz auf

Wenn Fürth nächsten Sonntag gegen die TSG Hoffenheim führt, bricht in Mainz ein Jubelsturm los. Möglich ist es, denn in der Zweiten Liga ist es oft genug bis zum letzten Spieltag verrückt zugegangen. So verrückt, dass der SC Freiburg nach dem 2:3-Auswärtssieg in Mönchengladbach als lachender Dritter den Sprung in das Fußballoberhaus schafft, wird es aber wohl nicht werden.

Mittendrin, aber nie ganz dabei ist wieder die Spielvereinigung Fürth, erneut hat sie vorübergehend am Aufstieg geschnuppert, wieder spielt sie eine wichtige Rolle, wie beispielsweise in der Zweitligasaison 1998/99. Damals traten die Fürther in Ulm an, Hannover 96 wollte zu Hause den Durchmarsch von der Dritten in die Erste Liga klar machen.

Eine Viertelstunde vor Schluss ging ein Raunen durch das Niedersachsenstadion, von Block zu Block pflanzte sich die Nachricht fort: “Elfmeter für Fürth!” Auch auf der Trainerbank der Roten wuchs die Spannung, Fans und Mannschaft fieberten dem Schlusspfiff entgegen.

Dann war Schluss - die Spieler von Hannover 96 fielen sich um den Hals, sie hatten - meinten sie - die Ulmer Spatzen im letzten Moment abgefangen. Doch Minuten später kam die Ernüchterung: Das Elfmetertor der Fürther war nur ein Gerücht, Ulm hatte sich mit einem 0:0 als Tabellendritter für die Erste Liga qualifiziert.

Aufstieg mit Rangnick

Den Aufstieg schafften die Roten drei Jahre später mit Ralf Rangnick - und der ist jetzt Trainer der TSG Hoffenheim, die im Juli 2006 ein ehrgeiziges Projekt gestartet hat und am nächsten Sonntag zu den 18 Spitzenteams des deutschen Fußballs gehören könnte.

Dem “Fußball-Professor” würde man die Erste Liga gönnen, der Verein allerdings ist immer noch ein wenig gewöhnungsbedürftig - in Offenbach machte die Elf den Aufstieg noch nicht klar, doch Rangnick blieb dabei: “Wir sind die einzige Mannschaft, die es selbst in der Hand hat.”

Das bedeutet aber auch: Mainz 05 hat nach der Niederlage in Köln nichts mehr zu verlieren, die Anhänger gehören zu den Tollsten in Deutschland und werden aus dem Stadion ein Tollhaus machen, in das auch der Gegner passt, denn zu Gast ist der Kultverein FC Sankt Pauli.

Verrückte Spiele

Diese beiden Mannschaften haben sich auch schon verrückte Spiele geliefert, die zum Endspurt in dieser Saison passen. Beispiel: 23. Mai 1973. Die Elf vom Millerntor berannte das Tor des Gastgebers, die Mainzer lösten sich vier Mal aus der Umklammerung und erzielten drei Tore. Da Jürgen Klopp kein fußballerischer Kostverächter ist, wird er nichts gegen einen ähnlichen Spielverlauf haben - wenn nur das Ergebnis in Hoffenheim stimmt.

Bei einem Mainzer Sieg reicht auch ein 0:0 der Fürther - wie 1999 in Ulm.

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Samstag, 10. Mai 2008

Pfingsten

10. Mai 2008
Dieser Feiertag macht Kirchen sprachlos

Wenn es in einigen Monaten wieder Weihnachten ist, werden ab September in Supermärkten Schoko-Weihnachtsmänner angeboten, und wenn es in einigen Monaten wieder Ostern ist, sehen die Schoko-Figuren wochenlang aus wie Osterhasen.

Pfingsten aber kommt immer still und leise und geht auch still und leise wieder vorbei. Keine Kasse klingelt deswegen süß, nirgendwo werden Markttore für Kunstgewerbliches geöffnet, kein Pastor erklärt uns täglich im Radio, was wir demnächst feiern, wenn wir erst alle Geschenke gekauft haben. Dieser Feiertag macht die Werbewirtschaft ähnlich rat- und sprachlos wie die Kirchen.

Männer, die in einem Haus sitzen, über dem der Himmel braust, Männer, die von einer Minute zur anderen jede Sprache beherrschen und jedem in seiner Muttersprache antworten, das wirkt zu unheimlich. Daraus kann niemand eine einfache Geschichte machen, die ohne viel Nachdenken erzählt und gefeiert wird. Eine solche Geschichte birgt Gefahren, am besten täte man sie ab wie einige damals, die davon ausgegangen sind, dass diese Männer einfach nur betrunken waren.

Einfach abtun können die Kirchen Pfingsten aber nicht, weil ihre Lehre sonst ins Wanken geriete, zu Gott und zu Jesus gehört der Heilige Geist. Doch Letzterer weht laut Bibel, wo er will - und da er bis heute über keiner Kirche geweht hat, müssen Päpsten hin und wieder ein paar kleinere Wunder zugeschrieben werden, während die evangelische Kirche sogar darauf verzichten muss.

Ein paar Glaubensgemeinschaften, die kleiner sind als die evangelische und die katholische, haben diese religiöse Lücke erkannt und behaupten entweder einfach, dass der Heilige Geist bei ihnen noch wirke, sie üben sich deshalb in Zungenreden und Ekstase, doch irgendwann fliegt der Schwindel auf, oder sie behaupten, dass man den Heiligen Geist spenden könne, man müsse nur ein bestimmtes Amt haben und die Hände auflegen, doch anschließend geschieht nichts, was man auch nur annähernd mit dem Pfingstwunder vergleichen könnte.

Was tun? Dies: Pfingsten zur Geburtsstunde der Kirche erklären. Doch: welcher Kirche? Schon braust die nächste Frage ins christliche Glaubensgebäude. Zu der sich diese gesellt: Geburtstage feiert man doch fröhlich und ausgelassen - wie Weihnachten die Geburt von Jesus - warum dann diese Stille und Sprachlosigkeit zu Pfingsten?

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Freitag, 2. Mai 2008

Anwältinnen küsst man nicht

2. Mai 2008
Man ist die Wilhelmshavener FDP teuer

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 2, Grundgesetz

Und plötzlich bin ich ein Verfassungsfeind, wirft mir eine Anwältin einen Verstoß gegen dieses Grundrecht vor.

„In der Tat sollte Wilhelmshaven sich auf seine Ressourcen besinnen, die Natur und die See und daher Wilhelmshaven als Erlebnisstadt, Ort der Erholung und des Tourismus sowie der Beratung, Dienstleistung und der Forschung ausbauen.

Bisher hat mich kein Argument überzeugt, welches die Zerstörung der Wilhelmshavener Landschaft für neue Kraftwerksbauten oder gar den Jade-Weser-Port rechtfertigt.“

So beginnt eine Mail, die am 25. Januar 2008 von Markus S. H. aus Holzwickede verschickt worden ist - sie soll nun 1 000 Euro Schadenersatz wert sein. Meint die Rechtsanwältin Patricia Morgenthal aus Unna, die mir mit Datum vom 23. April 2008 ein entsprechendes Mahnschreiben geschickt hat, das mit dem Satz beginnt: „Herr H. ist regelmäßiger Empfänger des e-Mail-Newsletters der Wilhelmshavener FDP. Im Rahmen der allgemeinen politischen Diskussion um den JadeWeserPort hat Herr H. unter dem Datum vom 25. Januar 2008 eine E-Mail an alle Empfänger des e-Mail-Newsletters als seinen Beitrag zur aktuellen Debatte verschickt.“

Obwohl diese Rechtsanwältin die Diskussion über den JadeWeserPort als „allgemein“ und die Mail von Markus S. H. als „aktuellen Beitrag“ einstuft, endet das anwaltliche Schreiben hier aber nicht, sie beschwert sich statt dessen im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen darüber, dass ich diese Mail als Leserbrief in meiner internetten Zeitung www.2sechs3acht4.de veröffentlicht habe, denn auf diese Weise sei Schlimmes geschehen: „Dadurch wurden die Ansichten meines Mandanten einer unbestimmten Personenzahl, die über den Adressatenkreis des vorgezeichneten email-Newsletters hinausgeht, bekannt. Dies war von meinem Mandanten mit seiner E-Mail weder beabsichtigt noch gewünscht.“

Warum Markus S. H. auf diesen Hinweis in seiner Mail verzichtet hat, bleibt ein Geheimnis, das von der Rechtsanwältin Patricia Morgenthal nicht enthüllt wird. Sie fährt einfach fort und steuert unbeirrt ihr Ziel an: „Die vorbezeichnete Online-Zeitung ist unter der Domain www.2sechs3acht4.blogspot.com weltweit im Internet recherchierbar.“ Tja, dieses Internet, ist doch das reinste Teufelszeug: Man kann Mails sogar weiter leiten…

Das erwähnt die Rechtsanwältin nicht, sie will den schnellen Euro, setzt ihre Kosten mit 320 Euro an und fügt hinzu: „Als Herausgeber der o. g. Zeitung, der im Impressum für die Inhalte verantwortlich zeichnet, sind Sie auch nach den presserechtlichen Bestimmungen als Schuldner für die vorstehenden Forderungen in Anspruch zu nehmen.“

Die sie federleicht per Artikel 2 Grundgesetz mit der Behauptung, ich hätte die „allgemeinen Persönlichkeitsrechte“ ihres Mandanten verletzt, um 1 000 Euro Schadenersatz aufstockt.

„Auf jeden Fall sollte man solche Fälle im Internet publik machen. Der Verein ´Freedom für Links´ hat da schon eindrucksvolle Solidaritätsaktionen organisiert“, heißt es dazu im Internet, das Markus S. H. nicht nur für elektronische Post, sondern auch für die Einschaltung einer Anwältin nutzt.

Der potenzielle Kläger ist FDP-Mitglied