Freitag, 2. Mai 2008

Anwältinnen küsst man nicht

2. Mai 2008
Man ist die Wilhelmshavener FDP teuer

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 2, Grundgesetz

Und plötzlich bin ich ein Verfassungsfeind, wirft mir eine Anwältin einen Verstoß gegen dieses Grundrecht vor.

„In der Tat sollte Wilhelmshaven sich auf seine Ressourcen besinnen, die Natur und die See und daher Wilhelmshaven als Erlebnisstadt, Ort der Erholung und des Tourismus sowie der Beratung, Dienstleistung und der Forschung ausbauen.

Bisher hat mich kein Argument überzeugt, welches die Zerstörung der Wilhelmshavener Landschaft für neue Kraftwerksbauten oder gar den Jade-Weser-Port rechtfertigt.“

So beginnt eine Mail, die am 25. Januar 2008 von Markus S. H. aus Holzwickede verschickt worden ist - sie soll nun 1 000 Euro Schadenersatz wert sein. Meint die Rechtsanwältin Patricia Morgenthal aus Unna, die mir mit Datum vom 23. April 2008 ein entsprechendes Mahnschreiben geschickt hat, das mit dem Satz beginnt: „Herr H. ist regelmäßiger Empfänger des e-Mail-Newsletters der Wilhelmshavener FDP. Im Rahmen der allgemeinen politischen Diskussion um den JadeWeserPort hat Herr H. unter dem Datum vom 25. Januar 2008 eine E-Mail an alle Empfänger des e-Mail-Newsletters als seinen Beitrag zur aktuellen Debatte verschickt.“

Obwohl diese Rechtsanwältin die Diskussion über den JadeWeserPort als „allgemein“ und die Mail von Markus S. H. als „aktuellen Beitrag“ einstuft, endet das anwaltliche Schreiben hier aber nicht, sie beschwert sich statt dessen im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen darüber, dass ich diese Mail als Leserbrief in meiner internetten Zeitung www.2sechs3acht4.de veröffentlicht habe, denn auf diese Weise sei Schlimmes geschehen: „Dadurch wurden die Ansichten meines Mandanten einer unbestimmten Personenzahl, die über den Adressatenkreis des vorgezeichneten email-Newsletters hinausgeht, bekannt. Dies war von meinem Mandanten mit seiner E-Mail weder beabsichtigt noch gewünscht.“

Warum Markus S. H. auf diesen Hinweis in seiner Mail verzichtet hat, bleibt ein Geheimnis, das von der Rechtsanwältin Patricia Morgenthal nicht enthüllt wird. Sie fährt einfach fort und steuert unbeirrt ihr Ziel an: „Die vorbezeichnete Online-Zeitung ist unter der Domain www.2sechs3acht4.blogspot.com weltweit im Internet recherchierbar.“ Tja, dieses Internet, ist doch das reinste Teufelszeug: Man kann Mails sogar weiter leiten…

Das erwähnt die Rechtsanwältin nicht, sie will den schnellen Euro, setzt ihre Kosten mit 320 Euro an und fügt hinzu: „Als Herausgeber der o. g. Zeitung, der im Impressum für die Inhalte verantwortlich zeichnet, sind Sie auch nach den presserechtlichen Bestimmungen als Schuldner für die vorstehenden Forderungen in Anspruch zu nehmen.“

Die sie federleicht per Artikel 2 Grundgesetz mit der Behauptung, ich hätte die „allgemeinen Persönlichkeitsrechte“ ihres Mandanten verletzt, um 1 000 Euro Schadenersatz aufstockt.

„Auf jeden Fall sollte man solche Fälle im Internet publik machen. Der Verein ´Freedom für Links´ hat da schon eindrucksvolle Solidaritätsaktionen organisiert“, heißt es dazu im Internet, das Markus S. H. nicht nur für elektronische Post, sondern auch für die Einschaltung einer Anwältin nutzt.

Der potenzielle Kläger ist FDP-Mitglied

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