Samstag, 6. März 2010

Bundesrat entscheidet

6. März 2010
Kinder dürfen laut sein

"What a beautiful noise/Comin' up from the park/It's the song of this kids/And it plays until dark" teilt jetzt der Bundesrat die Auffassung von Neil Diamond, drückt sich aber weniger poetisch aus, die Länderkammer stuft "Kinderlärm" als "sozialadäquat" ein und die Gesichter all derjenigen, die Gerichte wegen Kinderspiel- und Bolzplätzen, wegen Kindergärten und anderen Treffpunkten der Kleinen mit Klagen überzogen haben, werden lang und länger? Wenn Kinder spielen  und jauchzen, lachen und herumtollen sei das kein Umweltschaden, entschied der Bundesrat, Entschädigungsansprüche dürfe deswegen niemand mehr geltend machen.

Klingt gut, sollte aber nachdenklich stimmen. Denn wieder muss per Gesetz geregelt werden, worüber niemand auch nur eine Sekunde lang nachdenken müsste, wenn in dieser Gesellschaft Kinder wirklich - wie das so manche Politikerin und so mancher Politiker behauptet - "in der Mitte der Gesellschaft" wären. Diese Entscheidung des Bundesrates beweist vielmehr: Die Kleinen sind eine Randgruppe - und Randgruppen müssen per Vorschrift geschützt werden, damit sie zur Entfaltung kommen können.

Geschützt werden müssen sie vor Leuten mit Falten, von denen es immer mehr gibt und die immer älter werden. Alter führt zu Vergesslichkeit. Viele Seniorinnen und Senioren vergessen sogar, dass sie selbst einmal Kinder gewesen sein müssen. Was man sich bei einigen aber auch gar nicht vorstellen kann. Ob mit dieser Entscheidung des Bundesrates das Erinnerungsvermögen in diese Kreise zurückkehrt, ist fraglich. Wahrscheinlicher scheint: Sie haben diese Nachricht gar nicht zur Kenntnis genommen.

Man wird sie ihnen beibringen müssen...

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