25. Juni 2008
Teure Brautschau
Im Göttinger Stadtteil Herberhausen ist ein Jagdhund auf teure Brautschau gegangen. Eines Sommertages hielt er im Garten seines Herrchens die Nase in den milden Wind und schon wehte ihm der Geruch einer läufigen Hündin in die Nase. Bei so viel Liebe gab es für ihn kein Halten mehr, der verliebte Jagdhund zerrte so lange an der Leine, die Freiers Füße noch am Rendezvous hinderten, bis ihn nichts mehr von einer Begegnung mit jener Hundedame abhalten konnte, dachte er.
Auf dem Weg zu der Angerochenen behinderte dieser Rüde zwar ein wenig den Straßenverkehr, doch wichtiger war ihm anderer Verkehr, an dem er jedoch auch ohne Leine abermals gehindert wurde. Denn die Hundedame hatte ein Frauchen, das in ihrem Garten auf Zucht und Sittsamkeit achtete und angesichts drohender Liebesspiele die Feuerwehr rief. So endete dieser Sommertag für diesen Jagdhund nicht lust-, sondern leidvoll in einem Tierheim.
Kein gnädiger Richter
Nicht nur jener Rüde, auch sein Herrchen sollte für diesen verständlichen Ausflug bestraft werden. Die Feuerwehr verlangte 180 Euro für ihren Einsatz. Dagegen klagte Herrchen vor dem Göttinger Verwaltungsgericht und fand zwar einen in Hundeliebe bewanderten, aber keinen gnädigen Richter (Az 1 A 341/06).
Unstillbares und ungestilltes Verlangen hin oder her, aus juristischer Sicht hatte der verliebte Hund an diesem Sommertag alles falsch gemacht. Mag ja sein, entschied das Gericht, dass es sich um einen Ausflug aus Liebe gehandelt habe, aber zu dieser Art von Zuneigung gehöre auch Aufgeregtheit - und wer aufgeregt sei, achte nicht besonders auf Autos und andere Beförderungsmittel. Das Frauchen der Angebeteten und die Feuerwehr hätten nicht anders handeln können, als sie es taten, hieß es weiter, obwohl auf der Innenseite des verliebten Jagdhund-Halsbandes die Telefonnummer von Herrchen vermerkt gewesen sei.
Nicht Aufgabe der Feuerwehr
Schließlich seien Aufgaben der Feuerwehr: Brandschutz und Hilfeleistung in Notfällen, jedoch nicht: hinter dem Herrchen eines Hundes auf Freiers Füßen her zu telefonieren.
Ob jener Jagdhund bei dieser Gerichtsverhandlung zugegen war, ist nicht überliefert. Möglicherweise hätte er ein wenig geknurrt, denn für 180 Euro bekommt man viel Futter, mit dem sich jeder Rüde über geplatzte Liebesabenteuer hinwegtrösten kann…
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