Dienstag, 22. April 2008

Bürgernähe

22. April 2008
Wenn ein Jugendamts-Mitarbeiter zwei Mal klingelt

40 bis 50 Prozent aller weiblichen Arbeitnehmerinnen und 10 Prozent der männlichen Arbeitnehmer sind schon einmal sexuell belästigt worden. So steht es in einer Studie der Europäischen Kommission. Zwei deutsche Gerichte sind dagegen wohl der Auffassung, dass es mehr sexuelle Belästigungen geben sollte: das Amtsgericht in Minden am 4. Oktober 2006, das Landgericht Bielefeld am 25. Juni 2007 - wenn ein Mitarbeiter eines Jugendamtes zwei Mal klingelt…

Geklingelt hat dieser in Minden und in Bielefeld Freigesprochene am 17. August 2005 gegen 10.30 Uhr an der Wohnungstür einer Mutter, deren Sohn zu jener Zeit im Kindergarten war. Anlass des Besuches war das Umgangsrecht des Vaters mit dem gemeinsamen Kind.

Nicht weiter schlimm fand das Bielefelder Landgericht und hielt schriftlich fest, dass sich jener Jugendamtsmitarbeiter an diesem Vormittag nicht nur für das Wohlergehen des Kindes interessierte, sondern noch viel mehr für das Privatleben seiner Gesprächspartnerin.

Läuft da noch was?

So fragte er sie, was denn noch so laufe, wenn der Partner gut 13 Jahre älter ist. Viel konnte das nach seiner Auffassung nicht mehr sein, notierte das Bielefelder Gericht und konnte auch nachvollziehen, dass der Jugendamtsmitarbeiter dies bedauerlich fand, schließlich saß ihm eine schöne Frau gegenüber, die er folgerichtig auf den Sofaplatz neben sich bat, nicht zuletzt, damit sie einen besseren Blick in die von ihm mitgebrachten Unterlagen wagen konnte. Er aber hatte nur Augen für sie, brachte dafür das Bielefelder Gericht volles Verständnis auf, doch sie - sie kehrte an ihren Platz zurück.

Sie hat die Faxen dicke

Nach einer Dreiviertelstunde hatte sie die Jugendamts-Faxen dicke und gab ihrem Besucher die Hand zum Abschiedsgruß, die er sogleich ergriff und sie auf diese Weise zu sich heranzog. Das war aber nur der erste Schritt zur vom Bielefelder Gericht begrüßten Bürgernähe, die sogar noch größer wurde, als er ihren dünnen Pullover nach oben schob und sich an ihren Brüsten zu schaffen machte. Nach den erforderlichen Streicheleinheiten stellte er den alten Pulloverzustand wieder her und verhielt sich nach Auffassung des Bielefelder Gerichtes auch sonst so, wie es heute wohl in einigen Amtsstuben gelehrt wird: „Er vergewisserte sich kurz, dass niemand den Vorgang von draußen durch die Fenster der Wohnung wahrnehmen konnte.“

Jetzt die linke Mutterbrust

Konnte niemand - also widmete sich der Jugendamtsmitarbeiter der linken Mutterbrust. Da sich in diesen Augenblicken bei ihm mehr tat als bei einem Mann, der über 13 Jahre älter ist als seine Partnerin, bedurfte es noch einer Bestandsaufnahme, die das Bielefelder Gericht mit diesen Worten verewigte: „…führte der Angeklagte ihre Hand jedoch an seine Hose im Bereich des Geschlechtsteils.“

So weit war nicht nur für das Amtsgericht in Minden, sondern auch für das Landgericht in Bielefeld alles in Ordnung, denn ohne Vollzug der Bürgernähe wäre dieser Besuch irgendwie…doch es gibt immer noch Staatsanwälte, die derlei Treiben unsittlich finden, dazu gesellt sich das Oberlandesgericht in Hamm und demnächst „eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefelds“, die sich von Neuem mit diesem Behördenverhalten beschäftigen muss.

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